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Rechnungswesenforum.de
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18.07.2008 13:45
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Rechnungswesenforum.de - Das große Fachforum zum Thema Rechnungswesen.
Das Rechnungswesen - Rechnungslegung – dient als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme. Das Forum hilft dabei, sich anhand vom Übungsaufgaben einen Einblick zu verschaffen. Fragen und Lösungen zu Jahresabschluß und Buchführung. Mit Infos über IAS und IFRS. Die Community in dem Fragen gestellt und schnell beantwortet werden. Wer noch nicht viel Erfahrung mit Steuern, Jahresabschluß und Buchführung hat, der kann sich hier ein grundlegendes Wissen aneignen.
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| Kategorie: |
Wirtschaft & Börse |
| Tags: |
Rechnungswesen Buchführung Forum |
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Stand: Heute 20:09
Die neuesten Themen bei Rechnungswesenforum.de
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| Verauslagung Rechtsanwaltkosten |
Hallo,
ich leide gerade an einer Denkblockade und hoffe, ihr könnst sie lösen.
Ich habe ggü. einem Kunden offene Forderungen. Diese wurden nicht bezahlt. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet. Trotz mehrerer Aufforderungen erfolgte kein Ausgleich. Es folgten Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid.
Der Vorgang wurde an einen Gerichtsvollzieher übergeben. Der Schuldner nahm Teilzahlungen vor, die ich auf die offenen Rechnungen gebucht habe.
Nun verlangte der beauftragte Anwalt den Ausgleich seiner Inanspruchnahme. Den Betrag habe ich in Raten überwiesen.
Frage: Kann ich die Umsatzsteuer aus der Rechnung des Anwalts ziehen, weil ich diese "verauslagt" habe? Wenn ja, wie buche ich, wenn der Schuldner alle Forderungen (inkl. Anwalt) gezahlt hat? - # 1200 an # 4950 und # 1776?
Danke!
Viele Grüße
Suse
Verauslagung Rechtsanwaltkosten vollständig lesen |
| Werbeveranstaltung |
Hallo Zusammen,
ich hätte da mal wieder eine Frage an Euch http://www.rechnungswesen-portal.de/...icon_smile.gif
Folgender Sachverhalt:
Die beiden Chefs der Firma in der ich arbeite haben trainiert und beschlossen beim Halbmarathon in unserer Stadt mitzulaufen. Die Gelegenheit wollten sie nutzen um etwas Werbung für unsere Firma zu machen und am Abend beim gemeinsamen Essen mit ein paar Leuten über den Event und die Firma zu reden.
Der eine Chef ist im Sportverein aktiv und hat ein paar Leute organisiert, die auch mitgelaufen sind und von uns bezahlte Laufshirts getragen haben. Genauso konnten wir ein paar freie Mitarbeiter zum mitlaufen begeistern. Die Anmeldegebühr wurde von unserer Firma bezahlt. Außerdem haben wir die Kosten für die Laufshirts bezahlt, auf denen aber auch unser Firmenlogo abgedruckt war. Zusätzlich konnten wir noch ein paar Firmen gewinnen, die ihr Firmenlogo auch auf dem Laufshirt sehen wollten. Den Druck auf die Laufshirts hat auch unsere Firma bezahlt. Nachdem der Halbmarathon vorbei war und alle gut ins Ziel gekommen sind, sind alle Läufer (Mitglieder Sportverein und freie Mitarbeiter), „Sponsoren“ , ein paar (ausgewählte) Mitarbeiter unserer Firma und noch ein paar Geschäftspartner in ein Gasthaus gegangen (ca. 50 Personen). Die Läufer haben dort geduscht und dann wurde sich zusammengehockt, Fotos vom Halbmarathon angeschaut, gegessen und geredet. Es kam eine Rechnung des Gästehauses über die Getränke, Dusche, Handtücher und nochmal separat eine Rechnung über die Bewirtung von einem Catering-Service.
Nun meine Fragen und Antwortvorschläge. (Kontenrahmen SKR04)
Rechnung über die Laufshirts, Kosten für den Bedruck mit den Firmenlogos und die Anmeldegebühren würde ich auf 6600 Werbekosten buchen (und zwar für alle Läufer, egal ob freier Mitarbeiter, Mitglied Sportverein oder Chef)
Die Rechnungen für das „Sponsoring“ (also die Firmen, deren Logo auf dem Laufshirt abgedruckt waren) würde ich mit 19% berechnen und auf 4830 (sonstige betriebliche Erträge) buchen.
Bei den Rechnungen über die Getränke und das Catering bin ich mir noch nicht ganz sicher. Ich tendiere aber dazu ganz normal auf 70/30 6640/6644 zu splitten - Geschäftsessen und so http://www.rechnungswesen-portal.de/...icon_smile.gif
Die Kosten für die Dusche und die Handtücher würde ich auf 6300 (sonstige Aufwendungen) buchen.
Für Eure Antworten jetzt schon herzlichen Dank
Viele Grüße
Sandra
___________________
Bilanz
SOLL-Versteuerer
SKR04
GmbH
Werbeveranstaltung vollständig lesen |
| Auszubildender wird Geselle |
Hallo,
Ende der Woche hat unser Azubi seine Prüfung und wird diese wohl auch bestehen. Danach werden wir ihn als Gesellen übernehmen. Wie erstelle ich für den Monat Mai die Abrechnung
Ich denke, ich muss ihn zum 24.05.2012 abmelden und ab 25.05.2012 neu anmelden und somit dann 2 Abrechnungen erstellen. Kann ich dann auf der Abrechnung als Geselle trotzdem als Eintrittadatum den 01.08.2008 nehmen oder den 25.05.2012. Ich fände 2008 richtiger, da es ja auch um die Betriebzugehörigkeit geht.
Und wie viel Urlaubsanspruch hat er bis 24. Mai bei 30 Tagen Jahresurlaub? Ich denke 10.
Grüße
Caresch
Auszubildender wird Geselle vollständig lesen |
| Fahrtkosten mit Bahn und Fahrrad |
Wenn jemand mit Bahn und Fahrrad jeden Tag 120 km zur Arbeit fährt, müssen doch die Kosten nicht gesondert dargelegt werden oder?
Auf der Seite 2 der Anlage N trage ich die km ein und mache bei eigenen Pkw keinen Haken.
Dann rechnet das Programm 220 Tage x 120 km x 0,30 € = 7920 € aber max.
4500,00 € da keine Fahrten mit eigenen Pkw oder Firmen Pkw.
Wenn die tatsächlichen Kosten aufgerechnet werden mit der Bahn kommt man auf ca. 3600 € Bahnkosten und 8 km Fahrtkosten Fahrrad (220 Tage x 8 km x 0,30 € = 528,00 €) Gesamtkosten 4.128,00 €.
Müssen die tatsächlichen Kosten angegeben werden?
Fahrtkosten mit Bahn und Fahrrad vollständig lesen |
| EU Lieferung |
Hallo,
ich bin nach meinem Wiedereinstieg ins Berufsleben nun in der Kredi-Buchhaltung gelandet. Nun stoße ich an meine 1. Probleme.
Ich habe von einem Lieferanten aus Frankreich eine Warenrechnung erhalten. Beide Ust-ID-Nr. sind angegeben. Ausländische Steuer ist nicht vermerkt. Eigentlich hätte ich die Rechnung als innergemeinschaftliche Warenlieferung verbucht. Aber nun entdecke ich auf der Rechnung, dass die Waren in Indien verladen wurden und direkt an uns geliefert und von uns verzollt wurden. Ist es dann trotzdem eine innergemeinschaftliche Lieferung oder eine steuerfreie Lieferung aus dem Drittland? Ich mach mir nur Gedanken, da es ja dann auch in der Ust-VA anders ausgewiesen wird.
Diesbezüglich habe ich noch eine Problem. Ware ist zum Teil beschädigt. Diese soll nun zurückgeschickt werden. Wenn wir die Waren nach Frankreich schicken, ist es eine innergemeinschaftliche Lieferung. Wenn nach Indien, dann eine Lieferung ins Drittland. Ich soll nun dazu auch eine Rechnung erstellen. Beides ist steuerfrei, muß ich aber einen entsprechenden Vermerk auf der Rechnung anbringen?
Kann ich den Unterschied an der Verzollung festmachen? Verzollung - Drittland, ohne Verzollung - EU?
Ich mag dieses Thema garnicht. Ich hatte davor nie etwas im Import/Export zu tun. Bitte helft mir.
R.
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